Allgemeine Geschäftsbedingungen der WORTLIGA GmbH

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von

WORTLIGA GmbH, Kriemhildenstraße 34, Registergericht AG München, HRB 200982, (im Folgenden wortliga)

durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Dabei handelt es sich in der Regel; insbesondere um:

1.1

– Redaktionelle und organisatorische Tätigkeiten

– die Themenfindung

– die Durchführung von Recherchen

– die Produktion von Text- und Bildwerken und Grafiken

– die Konzeption von PR-Arbeit

– die Anfertigung und Pflege von Presseverteilern

– die Aussendung von Presseinformationen

– die Auswertung und Dokumentation von PR-Arbeit

1.2 Herstellung von e-books und Durchführung von inhouse-Seminaren.

2. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

3. wortliga ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern bzw. diese bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift anzupassen. Dem Auftraggeber oder Vertragspartner wird eine Änderung der AGB rechtzeitig mitgeteilt. Wird dieser Änderung nicht innerhalb eines Monates nach Zugang widersprochen, so gilt diese vom Auftraggeber als genehmigt.

II. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

1. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Dienstleistung, gestalterische Tätigkeit, Beratungstätigkeit oder Werbeschaltung jeder Art, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

2. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftrag schriftlich durch wortliga bestätigt wird (Auftragsbestätigung). Sollte wortliga mit der Ausführung eines mündlich erteilten Auftrages ohne schriftliche Auftragsbestätigung bereits begonnen haben, so ist der Beginn der Ausführung als Auftragsannahme anzusehen. Änderungen des festgelegten Auftrages sind erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

3. Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter von wortliga oder der von ihr eingeschalteten Dritten bzw. Erfüllungsgehilfen sind nur dann bindend, wenn sie von wortliga ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.

III.  Leistungen

1. Die von wortliga zu erbringenden Leistungen und Ziele werden im Einzelnen in einer gesonderten, zwischen dem Auftraggeber und wortliga zu treffenden Vereinbarung festgeschrieben bzw. ergeben sich aus der Erteilung des Auftrages. wortliga erbringt die Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Vertragspartners. wortliga verpflichtet sich aufgrund der Treuebindung gegenüber dem Vertragspartner zu einer objektiven, auf die jeweilige Zielsetzung ausgerichtete Beratung sowie, wenn notwendig, einer dementsprechenden Auswahl Dritter für die Vertragserfüllung. Sofern der Vertragspartner sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter durch wortliga unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Vertragspartners.

2. Erfüllungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese von wortliga schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. wortliga bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Vertragspartner allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er wortliga eine angemessene Nachfrist gewährt hat.

3. Die vom Vertragspartner der wortliga benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

4. Soweit nicht anders vereinbart, kann wortliga zur Auftragsausführung sachverständige Unterauftragnehmer bedienen.

 

IV. Nutzungsbedingungen für journalistische Tätigkeiten

1. Geschäftsgegenstand von wortliga ist die auftragsbezogene Erstellung, Verarbeitung und Übermittlung von Pressetexten via E-Mail, Post, Fax, Internet oder sonstiger Versandmöglichkeiten. Ferner werden journalistische Dienstleistungen und Produkte angeboten.

2. Für die verbreiteten Informationen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich; er hat sein Material frei von Rechten Dritter zu liefern und wortliga von Ansprüchen Dritter freizuhalten. Für etwaige Schäden, die sich aus der Verbreitung von Presseinformationen ergeben, haftet wortliga nicht. Auch für andere mögliche Nachteile kann seitens wortliga  keine Haftung übernommen werden. wortliga hat keinerlei Einfluss darauf, dass ein Empfänger die empfangenen Texte seinerseits überprüft, bearbeitet und veröffentlicht. wortliga übernimmt daher keine Gewähr für eine Veröffentlichung durch die informierten Redaktionen.

3. Grundsätzlich ist wortliga um schnellstmögliches Erstellen und Verbreiten der Texte bemüht. In der Regel werden erstellte bzw. eingesandte Texte innerhalb kürzester Zeit verarbeitet und versandt. wortliga übernimmt keinerlei Haftung für Zeitverzögerungen, insbesondere hervorgerufen durch technische- oder serverbedingte Ausfälle. Ist die Mitteilung versandt, besteht kein Rückforderungsanspruch mehr. Die Haftung ist u.a. ausgeschlossen bei: zeitlichen Verzögerungen, Unmöglichkeit der Leistung aus technischen Gründen, Bearbeitung des Materials durch den Empfänger oder andere nachgeschaltete notwendige Nachbearbeitung der eingereichten Texte durch wortliga.

4. wortliga  kann Meldungen nicht versenden, wenn wichtige Gründe vorliegen, so z. B. wenn die Aussendungen gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen, gegen Ethik und gegen Sitte und Ordnung verstoßen oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist oder wenn Texte ausgeschickt werden, die in ihrem Charakter nicht einer Pressemeldung, einem Pressetermin oder Veranstaltungshinweis entsprechen. Stellungnahmen von politischen Extremisten oder anderen Organisationen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen, werden nicht von wortliga an die Medien weitergegeben, ebenso wie Stellungnahmen von Einzelpersonen. Außerdem behält sich wortliga  vor, werbelastige Texte ohne Informationsgehalt für den Versand abzulehnen beziehungsweise nach Rücksprache mit dem Auftraggeber entsprechend anzupassen. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Verbreitung der eingelieferten Texte. wortliga ist berechtigt, Texte insbesondere Rechtschreibung, Grammatik und Inhalt, zu korrigieren und im Umfang zu kürzen.

5. Laufzeit und Kündigung für Dienste und Produkte richten sich grundsätzlich nach gesonderten vertraglichen Regelungen.

6. wortliga  ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen, besonders nach Maßgabe von § 28 Bundesdatenschutzgesetz, personenbezogene Daten der Auftraggeber/Teilnehmer, insbesondere die bei der Anmeldung abgefragten Teilnehmerdaten, zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zur Erfüllung des Auftrages wie z. B. Anschrift, Telefon und E-Mail, weiterzuleiten. Es ist wortliga  gestattet, seine Kunden unter dem Punkt Referenzen zu erwähnen. Über den beschriebenen Umfang hinaus wird wortliga personenbezogene Daten nicht nutzen oder weitergeben, es sei denn, es wäre zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder öffentlicher Interessen erforderlich und es besteht kein Grund zur Annahme, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat, oder wortliga wäre aufgrund gesetzlicher Regelungen oder behördlicher Anordnungen zu einer Verwertung oder Weitergabe verpflichtet.

V. Vergütung / Kosten

1. Maßgebend sind die in der Vereinbarung genannten Preise. Darüber hinaus gehende Änderungen des Kostenumfangs bedingen eine Nachkalkulation. Eine Verschiebung innerhalb der kalkulierten Einzelpositionen ist zulässig, sofern die Gesamtsumme der Vereinbarung nicht überschritten wird. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, in Auftrag gegebene Recherchen, Testdienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie Dienstleistungen, die aufgrund eines Umstandes, den der Auftraggeber zu vertreten hat, außerhalb der Geschäftszeiten erbracht werden.

2.  In der Vereinbarung kann eine Abrechnung auf Pauschalbasis festgelegt werden.

3. Die Erstattung sonstiger Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführung der Vereinbarung entstehen oder sich als notwendige Folge der Ausführung ergeben, bleibt hiervon unberührt.

4. Die für die Umsetzung dieser Vereinbarung anfallenden und von wortliga  ausgelegten Kosten für z. B. Porto, Telefon, Kopien, Kosten der Dokumentation u.ä. werden gemäß der aktuellen Preisliste – auf Wunsch auch gegen Nachweis – abgerechnet, falls keine Pauschale vereinbart wurde. Botenfahrten/Transportkosten, Reise- und Unterbringungskosten, Versicherungen usw. werden gesondert nach Aufwand abgerechnet und sind nicht in der Pauschale enthalten.

5. Die von wortliga im Anwendungsbereich dieser AGB vereinbarten Honorare und Auslagen verstehen sich als Nettobeträge, die ggf. der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstigen Steuern unterliegen. Soweit gesetzlich geschuldet, wird wortliga  diese Steuern zuzüglich zu den vereinbarten Nettobeträgen in Rechnung stellen. Die laut Gesetz anfallenden Abgaben zur Künstlersozialabgabe werden vom Kunden übernommen.

6. wortliga  ist zu Zwecken der Projekt- bzw. Auftragserfüllung und im Rahmen des kalkulierten Budgets berechtigt, aber nicht verpflichtet, Leistungen und/oder Güter von Dritten (z. B. Clipping-Service, Versand von Pressemitteilungen über externe Dienstleister wie ots, ddp etc.) nach Rücksprache mit dem Kunden einzukaufen. Fremdleistungen beauftragen wir in unserem Namen und unserer Rechnung und geben den Rechnungsbetrag an den Kunden weiter. Falls erwünscht, beauftragen wir Fremdleistungen auch im Namen und auf Rechnung des Kunden. Nach entsprechender Prüfung leiten wir die Rechnung zur direkten Zahlung an den Kunden weiter. Für die Auswahl, Beauftragung, Supervision der Fremdleistungen etc. wird ein Handling in Höhe von 10 % der Gesamtsumme der Fremdkosten bestimmt.

7. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung der aktuellen Preisliste vorbehalten. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittrecht für von wortliga  bestätigten Aufträge zu. Das Rücktrittrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

8. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von wortliga  für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Rechnung wird per E-Mail (PDF-Datei) oder per Post an den Kunden versandt und ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Als unmittelbar im Sinne dieser AGB wird ein Zeitraum von zehn Tagen angenommen.

VI. Mitwirkungspflichten und Abnahmepflicht

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und wortliga zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Auftraggebers unerlässlich ist. Der Vertragspartner sorgt dafür, dass wortliga alle für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden, und wir von allen Vorgängen unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden, die für die Ausführung der Vereinbarung von Bedeutung sein können.

2. wortliga ist berechtigt, die Vereinbarung nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung zu kündigen, wenn der Vertragspartner mit einer Mitwirkungshandlung oder der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug kommt. Unberührt hiervon bleibt der Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden.

3. Der Vertragspartner von wortliga wird notwendige Daten zeitgerecht und grundsätzlich in digitaler Form zur Verfügung stellen.

4. Soweit wortliga dem Vertragspartner Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wortliga keine Korrekturaufforderung erhält, der Vertragspartner nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert. Zum anderen, wenn der Vertragspartner die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder wortliga damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von wortliga erbrachten Leistungen beruht. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Vertragspartner billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

5. Zudem stellt der Vertragspartner wortliga die Gewährleistung von ausreichenden Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht sicher. Der Vertragspartner sorgt für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter sowie für ausreichende Rechnerkapazitäten, wie Speicherplatz, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten. Sollte wortliga eine Testumgebung (Hardware und auf die Leistungserstellung abgestimmte Software) benötigen, so stellt der Vertragspartner diese uneingeschränkt zur Verfügung. Der Vertragspartner ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von wortliga, wie z.B. einer Website, auftreten, wird der Auftraggeber unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, e-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichtet.

VII. Haftung

1. wortliga  leistet dem Vertragspartner Gewähr für die sachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen. Die zeitgerechte Durchführung der Vertragsleistungen kann nur insoweit von wortliga  gewährleistet werden, als es sich um Eigenleistungen von wortliga  handelt und ihre Erfüllung nicht auch von der Mitwirkung Dritter (Autoren, Druckereien, Journalisten, Medien, Veranstalter etc.) abhängt.

2. wortliga haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn wortliga  diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn wortliga  fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. wortliga haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

3. Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden ist, ist ausgeschlossen.

4. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Auftraggebers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der  Auftraggeber regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

5. Der in Ziffern VII. (2) – VII.(3) enthaltener Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung  gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

6. Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die wortliga  nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. Providern, Druckereien), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von wortliga  bestehen.

7. Für den Inhalt einer Anzeige, eines Textes oder sonstiger durch den Auftraggeber freigegebener Dokumente ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt wortliga keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Für die wortliga  zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt wortliga keinerlei Haftung.

8. Gewährleistungsansprüche seitens des Kunden gegen wortliga verjähren innerhalb von einem Jahr, bei werkvertraglichen Leistungen läuft diese Frist ab Abnahme, bei dienstvertraglichen Leistungen ab ihrer Entstehung,  sofern wortliga keine Arglist vorzuwerfen ist.

9. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts ist nicht Aufgabe von wortliga. Mangels einer schriftlichen anderslautenden Vereinbarung haftet wortliga deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte.

10. Wird wortliga von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber wortliga von der Haftung frei, sofern die Inanspruchnahme nicht auf einer Pflichtverletzung seitens wortliga  beruht, für die wortliga  nach dem Vertragsinhalt haftet.

11. Zwischen den Vertragspartnern besteht Einigkeit darüber, dass die wortliga -Gewährleistung sich nicht auf den Inhalt, die Art und den Umfang der Reaktion in der Öffentlichkeit (Medien, Meinungsbildner, Leser oder Teilnehmer) auf Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder Serviceleistungen im Rahmen der Vertragsleistungen erstreckt und die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges durch wortliga  nicht garantiert wird.

12. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die wortliga haften soll, unverzüglich wortliga  schriftlich anzuzeigen.

13.  Soweit Schadensersatzansprüche gegen wortliga ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Sachverständigen und sonstigen Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von wortliga.

VIII. Urheber- und Nutzungsrechte

1. Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten – wie z. B. Entwürfen und Konzeptionen – sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen von wortliga – insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum – verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei wortliga, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.

2. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über.

3. Der Auftraggeber überträgt wortliga für die übermittelten Daten und Materialien sämtliche zur Nutzung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfanges.

4. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte an den übermittelten Daten und Materialien besitzt. Der Auftraggeber stellt wortliga von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung Ansprüchen Dritter oder gesetzlicher Bestimmungen bei der Ausführung des Auftrages entstehen. Ferner wird wortliga von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, wortliga nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

5. Erbringt wortliga Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Auftraggebers, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Leistungen von wortliga. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, wortliga über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. wortliga behält sich zudem vor, Inhalte, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, von der Internetpräsenz auszuschließen.

6. Werden zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) herangezogen, wird wortliga die erforderlichen Nutzungsrechte wenn möglich erwerben und im gleichen Umfang dem Vertragspartner einräumen. Der Vertragspartner steht dafür ein, dass der von ihm zur Verfügung gestellte Inhalt (Texte, Bilder, Logo usw.) frei von Rechten Dritter ist, welche die vertragsgemäße Nutzung ausschließen oder einschränken. Der Vertragspartner stellt wortliga von allen derartigen Ansprüchen Dritter frei.

7. wortliga geht bei der Verwendung von Vorlagen des Auftraggebers davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

8. Wenn nicht individuell anders vereinbart, sind alle Verteiler grundsätzlich Eigentum von wortliga. Sie werden nicht außer Haus gegeben. Lediglich das Inhaltsverzeichnis der einzelnen Verteiler wird dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

9. wortliga behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen, wie Entwürfe und Objekte, – auch wenn sie auf Auftraggeber Vorlagen beruhen – zu Präsentationszwecken zu verwenden. Dies gilt auch für die Veröffentlichung auf der Website von wortliga. Zudem kann wortliga die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufnehmen und entsprechende Links setzen.

IX. Kündigung

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass wortliga dies zu vertreten hat, stehen der wortliga die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Statt der vereinbarten Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen kann wortliga für ihre Aufwendungen und den entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag in Höhe von 10 % des Nettoauftragswertes geltend machen. Dieser pauschalierte Anspruch steht wortliga nicht zu, wenn der Auftraggeber nachweist, dass die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

X. Schlussbestimmungen

 1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

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