Ab 2025 müssen viele digitale Angebote barrierefrei sein – ein Vorteil für Unternehmen, die jetzt handeln.

Unternehmen, die ihre Kommunikation verständlich gestalten, erreichen mehr Kunden. Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit für viele digitale Produkte und Dienstleistungen Pflicht. Es gibt jedoch Ausnahmen und Übergangsfristen. Wer jetzt handelt, gewinnt Kunden und vermeidet teure Nachbesserungen. [1]

Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Dein Unternehmen bedeutet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. [1] Es verpflichtet viele Webseiten, Online-Shops und digitale Angebote zur Barrierefreiheit. Es gibt jedoch Ausnahmen und Übergangsfristen. Dies betrifft nicht nur reine Online-Shops, sondern auch Dienstleistungen wie Online-Banking, Apps und Software.

Das Gesetz gilt grundsätzlich für private Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Es gibt jedoch Ausnahmen und Übergangsfristen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. [2] Kleine Vereine oder Unternehmen, die ihre Webseite nur zur Information nutzen und keine Verbraucherverträge abschließen, fallen möglicherweise nicht unter das BFSG. [2]

Die neue Regelung schafft klare und einheitliche Standards und soll den Binnenmarkt stärken. [1] Für Marketing-Verantwortliche bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Webpräsenz zu prüfen und anzupassen.

Warum barrierefreie Kommunikation mehr Kunden erreicht

Barrierefreiheit macht Deine Inhalte für alle Menschen zugänglich – auch für die, die sonst ausgeschlossen wären. [3] Der Nutzen geht aber weit über die rechtliche Pflicht hinaus:

  1. Größere Reichweite: Du erreichst mehr potenzielle Kunden
  2. Bessere Nutzererfahrung: Alle Besucher profitieren von klarer Struktur und Verständlichkeit
  3. Stärkeres Markenimage: Du positionierst Dich als inklusives Unternehmen
  4. Wettbewerbsvorteil: Du hebst Dich von der Konkurrenz ab

Digitale Barrierefreiheit ist entscheidend für die soziale Teilhabe und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen. [3] Als Unternehmen kannst Du dazu beitragen – und gleichzeitig Deine Marketing-Ziele besser erreichen.

Betrifft das BFSG auch mein Unternehmen?

Welche Angebote fallen unter das Gesetz?

Das BFSG regelt die Pflichten von Herstellern, Importeuren, Händlern und Dienstleistern. [1] Es umfasst insbesondere:

  • Online-Shops und Angebote des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • Mobile Apps und bestimmte Software
  • Online-Buchungssysteme im Bereich Personenbeförderung
  • Digitale Zahlungsdienste und Bankdienstleistungen
  • E-Books und E-Book-Lesegeräte

Kleine Vereine oder Unternehmen, die ihre Webseite nur zur Information nutzen und keine Verbraucherverträge abschließen, fallen möglicherweise nicht unter das BFSG. [2]

Wie kann ich feststellen, ob wir betroffen sind?

Prüfe diese Faktoren:

  • Bietet Dein Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher an?

Das BFSG gilt für private Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Es gibt jedoch Ausnahmen und Übergangsfristen für bestimmte Angebote. Die Ausnahmen für kleine Unternehmen sind nicht pauschal geregelt. [2]

So machst Du Deine Webseite barrierefrei und nutzerfreundlich

Hier sind die wichtigsten Maßnahmen:

Verständliche Sprache verwenden

Komplizierte Sprache schließt viele Menschen aus. Nutze:

  • Kurze, prägnante Sätze
  • Alltagssprache statt Fachjargon
  • Direkte Ansprache
  • Klare Struktur mit Zwischenüberschriften

Technische Barrierefreiheit sicherstellen Auch die technische Umsetzung ist wichtig:

  • Alternative Texte für Bilder
  • Gute Kontraste für Text und Hintergrund
  • Tastatursteuerung ermöglichen
  • Medien mit Untertiteln oder Alternativen anbieten

Inhalte strukturieren Eine klare Struktur hilft allen Nutzern:

  • Logischer Aufbau der Webseite
  • Deutliche Hierarchie durch Überschriften
  • Hervorhebung wichtiger Inhalte
  • Übersichtliche Navigation

Frühzeitig handeln spart Kosten und bringt Vorteile

Als Marketing-Verantwortlicher solltest Du das Thema jetzt auf die Agenda setzen. Ab 28. Juni 2025 müssen neue digitale Angebote, die unter das BFSG fallen, barrierefrei sein. Für bestehende Angebote gibt es Übergangsfristen.

Wer frühzeitig handelt, vermeidet:

  • Zeitdruck bei der Umsetzung [1]
  • Höhere Kosten durch kurzfristige Anpassungen [1]

Gleichzeitig sicherst Du Dir diese Vorteile:

  • Bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen
  • Mehr zufriedene Kunden durch einfache Nutzbarkeit
  • Positive Wahrnehmung Deiner Marke

Digitale Barrierefreiheit als Teil Deiner Marketing-Strategie

Betrachte das BFSG nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance. Barrierefreie Kommunikation ist ein wichtiger Schritt zur Chancengleichheit und Inklusion in der digitalen Welt. [3]

Für Dein Marketing bedeutet das: Du erreichst mehr Menschen mit Deinen Botschaften. Deine Inhalte werden besser verstanden. Und Dein Unternehmen wird als modern und verantwortungsbewusst wahrgenommen.

Nutze die Zeit bis 2025, um Deine digitalen Angebote systematisch zu prüfen und anzupassen. So machst Du aus einer gesetzlichen Pflicht einen echten Wettbewerbsvorteil für Dein Unternehmen.

Quellen

  1. https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz
  2. https://deutsches-ehrenamt.de/vereinsrecht-fuehrung/vereinsrecht/verein-barrierefrei/
  3. https://www.lsb-berlin.de/aktuelles/news/details/digitale-barrierefreiheit-wird-pflicht-auch-fuer-vereine

Du schreibst „säen“ ohne „h“ – nicht „sähen“. Oft verwechseln wir das Wort mit „sähen“ (Konjunktiv von „sehen“).

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Du schreibst „schon einmal“ getrennt – nicht zusammen. Diese Kombination aus dem Adverb „schon“ und dem Zahladverb „einmal“ schreibt man im Deutschen stets als zwei Wörter.

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Du schreibst „weitaus“ zusammen – nicht getrennt. Dieses Adverb, das Du nutzt, um einen Vergleich zu verstärken, wird im Deutschen immer als ein Wort geschrieben.

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Diese kurze Anleitung hilft Dir, Deine ersten Schritte mit dem WORTLIGA Ghostwriter zu meistern.

Schritt 1: Arbeitstitel eingeben

Gib einen klaren und aussagekräftigen Arbeitstitel ein. Zu diesem Thema recherchiert der Ghostwriter.

Dein Titel sollte das Thema möglichst präzise benennen – je konkreter, desto gezielter kann das Tool arbeiten. Ergänzende Suchbegriffe kannst Du später im letzten Schritt hinzufügen, um bestimmte Aspekte der Recherche weiter einzugrenzen.

Du kannst von hier aus direkt auf Direkt zum Generieren klicken oder über Weiter zusätzliche Informationen eingeben.

Schritt 2: Zielgruppe festlegen

Wen willst Du mit dem Text erreichen?

Beschreibe die Zielgruppe möglichst konkret – zum Beispiel Beruf, Vorwissen, Branche oder typische Herausforderungen.

Je genauer Du die Zielgruppe beschreibst, desto präziser kann der Text auf deren Bedürfnisse eingehen.

Schritt 3: Zentrale Information / Kernbotschaft

Was soll beim Lesen hängen bleiben?

Formuliere den wichtigsten Gedanken, den Du vermitteln willst.

Diese zentrale Botschaft ist der rote Faden, an dem sich der Ghostwriter beim Schreiben orientiert.

Schritt 4: Weitere Hinweise und Stilvorgaben

In diesem Schritt kannst Du alle zusätzlichen Informationen eintragen, die für den Text wichtig sind.

Dazu zählen unstrukturierte Notizen, eine grobe Gliederung oder Hinweise, welche Inhalte unbedingt enthalten oder vermieden werden sollen.

Du kannst außerdem ein Stilbeispiel einfügen, das der Ghostwriter analysiert und übernimmt.

Wenn Du willst, gib eine sogenannte Fallhöhe an – also zwei bis drei Sätze, warum der Leser den Text lesen sollte und weshalb das Thema für ihn relevant ist.

Lässt Du das Feld leer, formuliert der Ghostwriter diesen Teil selbst in der Einleitung.

Schritt 5: Ziel des Textes

Warum schreibst Du diesen Artikel?

Willst Du informieren, zum Nachdenken anregen, Vertrauen aufbauen oder eine Handlung auslösen?

Das Schreibziel hilft dem Tool, den passenden Ton und Aufbau zu wählen.

Schritt 6: Text generieren lassen

Bevor Du den Text generierst, gib zunächst die ungefähre Wortanzahl an – das ist direkt ohne weitere Einstellungen möglich.

Wenn Du zusätzlich steuern möchtest, wie der Leser angesprochen wird (zum Beispiel mit „Du“, „Sie“ oder neutral), öffne die erweiterten Einstellungen.

Für noch mehr Kontrolle kannst Du die Experteneinstellungen aktivieren:

Dort findest Du einen Umschalter (Toggle), mit dem Du weitere Felder freigibst:

  • Du kannst bis zu fünf zusätzliche Recherche-Keywords eingeben.
  • Du kannst bis zu zehn Domains definieren, in denen recherchiert werden soll – zum Beispiel wissenschaftliche Datenbanken oder Deine eigenen Seiten.

Sobald alles eingestellt ist, klickst Du auf Artikel generieren .

Das Tool recherchiert live im Internet, analysiert Inhalte und erstellt auf dieser Basis einen professionellen, strukturierten Text – mit Überschriften, Tabellen, Listen oder Vergleichen, je nach Thema.

Schritt 7: Automatischer Faktencheck

Während der Ghostwriter recherchiert und schreibt, prüft das Tool im Hintergrund automatisch auf Fakten. Der Ghostwriter sucht dafür zuerst nach Zahlen, Fakten, Studien und Quellen. Ein Sprachmodell formuliert anschließend den Text. Danach kontrolliert das System, ob das Sprachmodell alle Fakten und Quellen richtig verwendet. Du wählst aktuell zwischen den Sprachmodellen Gemini und Claude.

Kann der Ghostwriter bestimmte Fakten im Text nicht bestätigen, warnt Dich das System. Unter dem fertigen Text bittet es Dich dann, diese Informationen zu prüfen.

Du möchtest den WORTLIGA Ghostwriter in der Demo-Version testen? Klicke hier: https://wortliga.de/ghostwriter/

Du schreibst „alles Weitere“ mit großem W – nicht „alles weitere“. Diese Substantivierung folgt den Regeln der aktuellen Rechtschreibung, die seit 2004/2006 gilt.

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Du schreibst „Hüne“ ohne „h“ nach dem „ü“ – nicht „Hühne“. Dieses Wort steht für einen großen, kräftigen Mann.

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Du schreibst „Atmosphäre“ ohne „h“ nach dem „t“ – also nicht „Athmosphäre“. Über dieses Wort stolpert selbst geübte Schreiber, weil das Wort griechischen Ursprungs ist.

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Du schreibst „zugrunde legen“ getrennt – nicht zusammen. Die Zusammenschreibung „zugrundelegen“ wäre ein Fehler. Laut aktueller Rechtschreibung kannst Du allerdings zwischen „zugrunde“ und „zu Grunde“ wählen.

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