Digitale Barrierefreiheit 2025: Wettbewerbsvorteil durch verständliche Kommunikation
Ab 2025 müssen viele digitale Angebote barrierefrei sein – ein Vorteil für Unternehmen, die jetzt handeln.
Unternehmen, die ihre Kommunikation verständlich gestalten, erreichen mehr Kunden. Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit für viele digitale Produkte und Dienstleistungen Pflicht. Es gibt jedoch Ausnahmen und Übergangsfristen. Wer jetzt handelt, gewinnt Kunden und vermeidet teure Nachbesserungen. [1]
Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Dein Unternehmen bedeutet
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. [1] Es verpflichtet viele Webseiten, Online-Shops und digitale Angebote zur Barrierefreiheit. Es gibt jedoch Ausnahmen und Übergangsfristen. Dies betrifft nicht nur reine Online-Shops, sondern auch Dienstleistungen wie Online-Banking, Apps und Software.
Das Gesetz gilt grundsätzlich für private Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Es gibt jedoch Ausnahmen und Übergangsfristen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. [2] Kleine Vereine oder Unternehmen, die ihre Webseite nur zur Information nutzen und keine Verbraucherverträge abschließen, fallen möglicherweise nicht unter das BFSG. [2]
Die neue Regelung schafft klare und einheitliche Standards und soll den Binnenmarkt stärken. [1] Für Marketing-Verantwortliche bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Webpräsenz zu prüfen und anzupassen.
Warum barrierefreie Kommunikation mehr Kunden erreicht
Barrierefreiheit macht Deine Inhalte für alle Menschen zugänglich – auch für die, die sonst ausgeschlossen wären. [3] Der Nutzen geht aber weit über die rechtliche Pflicht hinaus:
- Größere Reichweite: Du erreichst mehr potenzielle Kunden
- Bessere Nutzererfahrung: Alle Besucher profitieren von klarer Struktur und Verständlichkeit
- Stärkeres Markenimage: Du positionierst Dich als inklusives Unternehmen
- Wettbewerbsvorteil: Du hebst Dich von der Konkurrenz ab
Digitale Barrierefreiheit ist entscheidend für die soziale Teilhabe und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen. [3] Als Unternehmen kannst Du dazu beitragen – und gleichzeitig Deine Marketing-Ziele besser erreichen.
Betrifft das BFSG auch mein Unternehmen?
Welche Angebote fallen unter das Gesetz?
Das BFSG regelt die Pflichten von Herstellern, Importeuren, Händlern und Dienstleistern. [1] Es umfasst insbesondere:
- Online-Shops und Angebote des elektronischen Geschäftsverkehrs
- Mobile Apps und bestimmte Software
- Online-Buchungssysteme im Bereich Personenbeförderung
- Digitale Zahlungsdienste und Bankdienstleistungen
- E-Books und E-Book-Lesegeräte
Kleine Vereine oder Unternehmen, die ihre Webseite nur zur Information nutzen und keine Verbraucherverträge abschließen, fallen möglicherweise nicht unter das BFSG. [2]
Wie kann ich feststellen, ob wir betroffen sind?
Prüfe diese Faktoren:
- Bietet Dein Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher an?
Das BFSG gilt für private Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Es gibt jedoch Ausnahmen und Übergangsfristen für bestimmte Angebote. Die Ausnahmen für kleine Unternehmen sind nicht pauschal geregelt. [2]
So machst Du Deine Webseite barrierefrei und nutzerfreundlich
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen:
Verständliche Sprache verwenden
Komplizierte Sprache schließt viele Menschen aus. Nutze:
- Kurze, prägnante Sätze
- Alltagssprache statt Fachjargon
- Direkte Ansprache
- Klare Struktur mit Zwischenüberschriften
Technische Barrierefreiheit sicherstellen Auch die technische Umsetzung ist wichtig:
- Alternative Texte für Bilder
- Gute Kontraste für Text und Hintergrund
- Tastatursteuerung ermöglichen
- Medien mit Untertiteln oder Alternativen anbieten
Inhalte strukturieren Eine klare Struktur hilft allen Nutzern:
- Logischer Aufbau der Webseite
- Deutliche Hierarchie durch Überschriften
- Hervorhebung wichtiger Inhalte
- Übersichtliche Navigation
Frühzeitig handeln spart Kosten und bringt Vorteile
Als Marketing-Verantwortlicher solltest Du das Thema jetzt auf die Agenda setzen. Ab 28. Juni 2025 müssen neue digitale Angebote, die unter das BFSG fallen, barrierefrei sein. Für bestehende Angebote gibt es Übergangsfristen.
Wer frühzeitig handelt, vermeidet:
- Zeitdruck bei der Umsetzung [1]
- Höhere Kosten durch kurzfristige Anpassungen [1]
Gleichzeitig sicherst Du Dir diese Vorteile:
- Bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen
- Mehr zufriedene Kunden durch einfache Nutzbarkeit
- Positive Wahrnehmung Deiner Marke
Digitale Barrierefreiheit als Teil Deiner Marketing-Strategie
Betrachte das BFSG nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance. Barrierefreie Kommunikation ist ein wichtiger Schritt zur Chancengleichheit und Inklusion in der digitalen Welt. [3]
Für Dein Marketing bedeutet das: Du erreichst mehr Menschen mit Deinen Botschaften. Deine Inhalte werden besser verstanden. Und Dein Unternehmen wird als modern und verantwortungsbewusst wahrgenommen.
Nutze die Zeit bis 2025, um Deine digitalen Angebote systematisch zu prüfen und anzupassen. So machst Du aus einer gesetzlichen Pflicht einen echten Wettbewerbsvorteil für Dein Unternehmen.
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