„zur Kenntnisnahme“ – Welche Abkürzung?
Die Abkürzung „zur Kenntnisnahme“ (kurz: „z. K.“) nutzt Du, um klarzumachen: Hier geht es nur um Information – keine direkte Aktion erforderlich.
Korrekte Abkürzung: z. K.
Die korrekte Abkürzung von „zur Kenntnisnahme“
„Zur Kenntnisnahme“ – abgekürzt „z. K.“ – heißt einfach: „Lies das und nimm es wahr.“ Du signalisierst, dass Du den Empfänger über etwas informierst, ohne dass er sofort handeln muss.
Beispiele:
„Z. K.: Die Sitzung wurde auf Freitag verschoben.“
Wenn Du also keine Diskussion anstoßen willst, sondern nur informierst, ist „z. K.“ genau richtig.
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Wann nutzt Du „z. K.“?
Du nutzt „z. K.“, wenn Du sicherstellen willst, dass der Empfänger informiert ist, ohne dass er aktiv werden muss.
- In E-Mails oder offiziellen Schreiben:
- Beispiel: „Zur Kenntnisnahme: Das Protokoll der letzten Sitzung liegt bei.“
- In internen Nachrichten:
- Beispiel: „Bitte nehmen Sie die neuen Arbeitszeiten z. K.“
- Für sachliche Informationen:
- Beispiel: „Die geänderten Richtlinien sende ich Ihnen z. K.“
Lesetipp: Was ist der Unterschied zwischen empathisch und emphatisch?
Mit „z. K.“ vermeidest Du unnötigen Smalltalk und kommst direkt auf den Punkt.
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