„zuzüglich“: Richtige Abkürzung

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Die korrekte Abkürzung von „zuzüglich“ lautet „zzgl.“. Diese Schreibweise findest Du in Rechnungen, Angeboten oder Verträgen.

Wann nutzt Du „zzgl.“?

„Zuzüglich“ nutzt Du, wenn etwas zusätzlich zu einem bereits genannten Betrag oder einer Leistung hinzukommt. Besonders in geschäftlichen und formellen Texten wie Rechnungen wird das Wort abgekürzt.

Typische Formulierungen sind:

„Gesamtbetrag zzgl. MwSt.“

„Versandkosten zzgl. 5 €.“

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Vorsicht bei der Verwendung

„Zuzüglich“ kann leicht missverständlich sein, wenn Du den Zusatz nicht klar benennst. Schreibst Du beispielsweise „Gesamtbetrag zzgl.“, fehlt die Information, was genau hinzukommt. Immer präzise formulieren: „Gesamtbetrag zzgl. 19 % MwSt.“

Synonyme für „zuzüglich“

  • „plus“
  • „hinzu kommt“
  • „ergänzt um“
  • „addiert mit“

Wichtige Unterscheidung: „inklusive“ vs. „zuzüglich“

Verwechsele „zuzüglich“ nicht mit „inklusive“. Während „zuzüglich“ bedeutet, dass etwas hinzugefügt wird, ist bei „inklusive“ bereits alles im genannten Betrag enthalten.

„zzgl. 19 % MwSt.“

→ Die Steuer kommt noch dazu.

„inkl. 19 % MwSt.“

→ Die Steuer ist schon im Preis drin.

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