Das kürzliche Urteil eines amerikanischen Gerichts bestätigte, dass Kunstwerke einer KI nicht urheberrechtlich geschützt sind. Das Gericht sagte, dass Menschen beim Erschaffen des Kunstwerks beteiligt sein müssen, um es schützen zu können. Bei Kunstwerken einer Software sei das nicht der Fall. Ein rechtsfreier Raum herrscht deswegen noch lange nicht, geht es um KI-Werke.
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