US-Urteil: Wenn KI die kreative Arbeit erledigt, ist niemand der Urheber

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Das kürzliche Urteil eines amerikanischen Gerichts bestätigte, dass Kunstwerke einer KI nicht urheberrechtlich geschützt sind. Das Gericht sagte, dass Menschen beim Erschaffen des Kunstwerks beteiligt sein müssen, um es schützen zu können. Bei Kunstwerken einer Software sei das nicht der Fall. Ein rechtsfreier Raum herrscht deswegen noch lange nicht, geht es um KI-Werke.

Übliche Prompts haben „geringe Schöpfungshöhe“

Stephen Thaler, der Chef der Firma Imagination Engines, wollte bereits 2018 ein Bild seiner KI-Software rechtlich schützen lassen. Das Gericht lehnte nun ab. Auch wenn Menschen künstliche Intelligenz programmieren und steuern, sei das nicht genug Kreativität für ein Urheberrecht.

Für Musik von Maschinen gibt es keinen Urheberschutz

Dasselbe gilt laut dem Anwalt Lukas Feiler für Musik: Wenn KI einen Song schreibt, gibt es keinen menschlichen Urheber im klassischen Sinn. Das Urheberrecht schütz menschliche Kreativität, und Maschinen fallen nicht darunter. Wohl aber könne das Werk einer KI die Rechte eines menschlichen Urhebers verletzen, sagt der Jurist im Interview Capital.

Gilt auch für Texte: Wenn ein Mensch steuert, ist er der Urheber

Bei sehr ausführlichen und kreativen Anweisungen von Menschen an KI-Tools sieht es anders aus: Steuert „ein Mensch die Maschine lediglich wie ein Werkzeug, wäre er der Urheber“, schreibt Anwalt Christian Solmecke auf Gründer.de. „Die bloße Eingabe von ein paar Textbefehlen bei ChatGPT & Co“ reiche nach Solmecke dafür vermutlich nicht. Wenn also die Maschine die kreative Arbeit erledigt, sei niemand der Urheber.

Quelle: OnetoOne

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Bild von Susan Cipriano auf Pixabay

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