Tatwort #3: Das Vermächtnis der In-Dynastie

tatwort kolumne

Heute im Tatwort: Die Krawalle nach dem Ganz-Prozess finden ein Ende. Der erste Prozess einer neuen Ära der Textsprechung. Eine Wortdynastie auf der Anklagebank. Das leidenschaftlichste Plädoyer der modernen Textsprechung. Eine unbegreifliche Geschichte von Hass, Leidenschaft und Erkenntnissen.

Hintergründe: Randale im Textstaat klingen ab

In den letzten Wochen wurde der Textstaat zunehmend von nicht immer friedlich verlaufenden Protesten und Demonstrationen erschüttert. Letzte Woche sorgte die Petition von Richter Textgut endlich für etwas Ruhe. Seine Forderung nach einer differenzierteren Strafverfolgung wurde von beiden Meinungslagern begrüßt.

Die Bläh-Lives-Matter-Bewegung freut sich über eine Abkehr von der Pauschalisierung bedeutungsleerer Blähwörter. Nur ihre teils gewaltbereite Subgruppierung der Bläh Panthers beharrt weiterhin auf Straffreiheit aller Blähwörter. Die Füllwortgegner befürworten den Umstand, dass mit einer entsprechenden Gesetzesänderung auch verzichtbare Verstärker zur Rechenschaft gezogen werden können.

Erläuterungen zu bedeutungsleeren Blähwörtern und verzichtbaren Verstärkern entnehmen Sie bitte dem Artikel Füllwörter vermeiden: Blinddarm Deiner Texte oder Salz in der Suppe?

Aufgrund des enormen gesellschaftlichen Drucks wurde die Petition von Richter Textgut im Eilverfahren dem Wortrat vorgelegt. Gesetzesänderungen wurden gemäß seinen Vorschlägen durchgeführt. Nur ein kleiner Teil der gesellschaftlichen Mitte hat weiterhin Bedenken: „Derartige Untersuchungen gehen definitiv zu weit und machen uns letztendlich zu gläsernen Wörtern“, äußert sich ein politischer Sprecher.

Prozess: ein strategisches Duell zweier großer Anwälte

Direkt im Anschluss an die Gesetzesänderungen beginnt der Prozess gegen die In-Dynastie. Die Angeklagten zählen zu den bedeutungsleeren Blähwörtern und sind somit von den letzten Gesetzesänderungen nur teilweise betroffen. Dennoch galt der Prozess bereits im Vorfeld als wichtiger Gratmesser für die künftige Textsprechung.

Auf der Anklagebank sitzen drei Oberhäupter der In-Dynastie: In Der Regel, In Gewisser Weise und In Vielen Fällen. Die Anklageschrift wiegt schwer: Neben diversen Einzeldelikten wie schwerer Bedeutungsverzerrung und räuberischer Wortpreiserpressung wirft man ihnen organisiertes Verwässern vor. Vertreten werden sie von Staranwalt Kommschon.

Eine ambitionierte Textanwältin geht in die Offensive

Die Textanwaltschaft wird vertreten von der jungen Anwältin Explizitovic. Sie konfrontiert die Angeklagten mit erdrückenden Beweisen: „Alle drei Angeklagten agieren regelmäßig als Floskeln und relativieren die entsprechenden Aussagen. Das sind auch nach neuester Gesetzesänderung strafbare Delikte, denn die Relativierung liefert keinerlei Mehrwert.“

Offenbar hat Explizitovic ihre Hausaufgaben gemacht. Sie ahnte, dass Staranwalt Kommschon versuchen wird, die neuesten Gesetzesänderungen zum Vorteil seiner Mandanten zu nutzen. Doch dieser lächelt siegesgewiss.

Der routinierte Staranwalt kontert geschickt

„Meine Mandanten bestreiten nicht, relativiert zu haben. Doch ich widerspreche dem Vorwurf der Mehrwertlosigkeit, denn sie handelten im Einklang mit der Haftungsklausel.“

Kommschons Aussage lässt die Textanwältin erblassen. Die Haftungsklausel erlaubt Relativierungen für Aussagen, die sonst strafbar wären, gemäß dem Wettbewerbsrecht: Ein Unternehmen darf keine absolute Aussage treffen (z. B. größte Agentur Europas), ohne diese zu beweisen oder zu relativieren (z. B. eine der größten Agenturen Europas).

Offener Schlagabtausch: Passion gegen Spitzfindigkeit

Das Prinzip scheint auf die Angeklagten anwendbar zu sein und verunsichert die Textanwältin. Sie wagt einen zweiten Versuch: „Dennoch relativieren die Angeklagten auch Aussagen, die nicht beweispflichtig, weil subjektiv sind. Das Ausmaß ihres Netzwerks ist zudem ungeheuerlich. In Vielen Fällen, In Den Meisten Fällen, In Manchen Fällen, das nimmt gar kein Ende. Und dazu kommen noch gleichbedeutende Abwandlungen wie Im Prinzip, Im Regelfall und …“

„Einspruch, Euer Ehren!“, ruft Staranwalt Kommschon. „Die junge Frau Textanwältin vergisst offensichtlich, dass Relativierungen nicht mehr pauschal verurteilt werden dürfen. Außerdem ist die Präpositionsangleichung von in auf im vor Gericht unzulässig!“

Richter Textgut seufzt: „Frau Explizitovic, diesem Einspruch muss ich stattgeben. Bleiben Sie bei der Sache. Ich habe genug gehört und schließe die Beweisführung ab, es sei denn, es gibt Einwände?“

„Keine Einwände“, schallt es selbstbewusst aus Richtung des Staranwalts. „Keine Einwände“, antwortet die niedergeschlagene Textanwältin.

„Dann unterbreche ich die Verhandlung bis zum morgigen Tag und erwarte dann Ihre Schlussplädoyers.“

Schlussplädoyers: leidenschaftliche Argumentation und eine dubiose Reaktion

Die Stimmung im Gerichtssaal ist erdrückend. Jeder ist sich sicher: Was die Angeklagten gemacht haben, ist falsch, aber können sie dafür belangt werden? Der Ausgang des gestrigen Tages spricht klar dagegen. Die junge Textanwältin wirkt übermüdet und erschöpft. Anscheinend hat sie die ganze Nacht damit zugebracht, an ihrem Plädoyer zu arbeiten.

Explizitovic geht in die Vollen

Die Textanwältin beginnt: „Gestern wurden wir alle Zeuge einer manipulativen Argumentation von Anwalt Kommschon. Die Haftungsklausel ist auf die Angeklagten jedoch nicht anwendbar. Eine subjektive Einschätzung bedarf keiner Relativierungspflicht, und eine beweispflichtige Behauptung wird niemals mithilfe der Angeklagten relativiert. Ich weiß, das klingt für viele verwirrend. Gestatten Sie mir bitte, das anhand eines Beispiels zu erläutern.

Eine Pizzeria behauptet, sie habe die beste Pizza der Stadt. Das ist zulässig. Sie könnte auch behaupten, sie hätten die beste Pizza der Galaxie, denn das Prädikat gut und seine Steigerung beste können und müssen nicht bewiesen werden. Und keine Pizzeria auf dieser Welt wird behaupten, sie habe die in gewisser Weise beste Pizza der Stadt oder Galaxie. Die Argumentation von Herrn Kommschon ist somit nichtig.“

Die Textanwältin setzt unerbittlich fort

„Das bringt uns zu einem weiteren Punkt: der Konkretisierungspflicht. Wenn ein Dienstleister schreibt, er biete in den meisten Fällen die günstigste Lösung, dann kann man mit der Haftungsklausel argumentieren. Denn der Dienstleister darf nicht behaupten, für alle Fälle die günstigste Lösung zu bieten, weil dem nicht so ist. Zielführender wäre es allerdings, die Aussage zu konkretisieren, um dem Leser einen Mehrwert zu liefern. In welchen Fällen denn? Das ist doch der relevante Teil!

Stattdessen relativieren die angeklagten Floskeln, ohne einen Mehrwert an Informationen zu liefern. Sie haben es versäumt, die relativierten Aussagen im Anschluss zu konkretisieren. Unsere wirkungsorientierte Textsprechung untersagt ein solches Verhalten.

Ich fordere daher ein eingeschränktes Verwendungsverbot der Angeklagten mit Konkretisierungsauflage. Wenn die Angeklagten sich in Texten befinden, müssen sie sicherstellen, dass ihre Relativierung im Anschluss konkretisiert wird, um einen Mehrwert für den Leser zu gewährleisten.“

Die merkwürdige Reaktion des Staranwalts

Staranwalt Kommschon fordert nach dem Plädoyer von Explizitovic eine kurze Unterbrechung. Richter Textgut gibt seinem Gesuch statt und verkündet, man werde die Verhandlung in 15 Minuten fortsetzen. Dann geschieht das Unfassbare.

Kommschon kehrt nicht aus der Unterbrechung zurück. Hat er sein Mandat niedergelegt? Zu diesem Zeitpunkt des Prozesses wäre das unzulässig und könnte ihn seine Zulassung als Anwalt kosten. Richter Textgut verschiebt die Urteilsverkündung auf den nächsten Tag. Er teilt den Angeklagten mit, es sei jetzt an ihnen, für die Anwesenheit von Kommschon zu sorgen oder sich einen neuen Rechtsbeistand für das Schlussplädoyer zu suchen.

Urteilsverkündung: die Ereignisse überschlagen sich

Am nächsten Tag sitzt neben den Angeklagten weiterhin kein Anwalt. „Sie verzichten auf einen Rechtsbeistand?“, fragt Richter Textgut. „Ja, wir möchten uns gern selbst verteidigen“, entgegnet der Angeklagte In Vielen Fällen. „Na gut, dann erteile ich Ihnen hiermit das Wort.“

In Vielen Fällen erhebt sich, und seine Augen verengen sich zu Schlitzen. Hasserfüllt mustert er die Textanwältin, sagt aber kein Wort. Die Zeit scheint stillzustehen, bis Richter Textgut schließlich fragt: „Haben Sie nun etwas zu Ihrer Verteidigung vorzubringen?“

„Natürlich, Herr Richter. Gestatten Sie mir, unseren Standpunkt anhand eines Beispiels zu erläutern.“ Ein diabolisches Grinsen komplettiert seine irre Fratze. Auf einmal zückt er ein Feuerzeug und zündet ein vor ihm liegendes Textgesetzbuch an. Er wirft das brennende Buch in Richtung Explizitovic. Mehrere Gerichtsdiener bändigen die Angeklagten.

Urteilsspruch von Richter Textgut

Nachdem wieder Ruhe eingekehrt ist, verkündet Richter Textgut das Urteil:

„In über 35 Jahren als Richter am Textgericht habe ich noch nie eine derartige Uneinsichtigkeit erlebt. Ich schließe mich daher den Forderungen der Textanwaltschaft in voller Gänze an.

Eindrucksvoll hat uns Frau Explizitovic dargelegt, worauf es in unseren Texten ankommt. Es erfüllt mich mit Freude und Stolz, dass unsere neue Textsprechung ihren idealistischen Vorstellungen einen angemessenen Rahmen bietet.

Weitere Ermittlungen werden uns das Ausmaß der In-Dynastie zeigen. Die dedizierten Klassifizierungen der Textanwaltschaft werden den Ermittlern hierbei sicherlich helfen.

Mögen unsere drei Prinzipien der Konkretheit, Verständlichkeit und Wirksamkeit uns in eine glanzvolle Ära von Textwerken führen. Die Verhandlung ist geschlossen.“

Ungeklärte Fragen bleiben: Kommschon und das Ausmaß der In-Dynastie

Was ist mit Staranwalt Kommschon passiert? Wie weit reicht das Netzwerk der In-Dynastie? Wer wird als Nächstes angeklagt? Bleiben Sie auf dem Laufenden. Die neusten Entwicklungen aus dem Textstaat lesen Sie wie immer im nächsten Tatwort!

Schütze Deine Texte vor der Anklagebank: Das Textanalyse-Tool der WORTLIGA erkennt Phrasen und bringt Dich dazu, sie zu überdenken. Überzeuge Dich selbst!

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert